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Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung
 
Steigende Beiträge und mehr Zuzahlungen für Arzneimittel – Kassenpatienten sind nicht zu beneiden. Jeder, der mehr als 3.562,50 Euro brutto im Monat verdient, Beamte und Selbstständige können sich privat versichern. Der Abschluss einer Privatpolice rechnet sich vor allem für den ewigen Single, der sicher ist, dass er nie heiraten wird und für kinderlose Doppelverdiener-Paare. Dagegen fahren Familien mit Kindern, vor allem dann, wenn nur einer verdient, mit der gesetzlichen Kasse eindeutig besser. Sie können ihre Versorgung durch eine private Zusatzversicherung aufwerten. Alle, die privat krankenversichert sind, müssen aber davon ausgehen, dass sie im Alter einen wesentlich höheren Beitrag zahlen müssen als in der gesetzlichen Kasse. Es bleibt aber dann die Möglichkeit, auf Leistungen zu verzichten oder in den Standardtarif zu wechseln – mit ähnlichen Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenkasse.
 
Private Krankenversicherung
 
Mit jeder Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - die nächste kommt bestimmt - steigt das Interesse an der privaten Krankenversicherung (PKV). Außer mit Zusatztarifen, mit denen einzelne Löcher der GKV gestopft werden könne, werben die PKV-Unternehmen bei den nicht Pflichtversicherten mit der privaten Vollversicherung. Grundsätzlich funktionieren Privatpolicen nach dem Baukastenprinzip. Sie bestehen aus 4 wichtigen Bausteinen, bei denen der Kunde oft noch einmal den genauen Leistungsumfang wählen kann:
 
Ambulanter Schutz:
Er springt u.a. ein für Arzt-, Heilpraktiker- und Psychiaterhonorare, Arzneien, Massagen und Hilfsmittel, wie Brille, Hörgerät und Rollstuhl. Wahlmöglichkeit: Höhe der Selbstbeteiligung.
 
Stationärer Schutz:
Betrifft vor allem Kostenerstattung für Pflege, Unterkunft und Behandlung im Krankenhaus. Wahlmöglichkeit: Ein- oder Zweibettzimmer jeweils mit Chefarztbehandlung oder kassenübliches Mehrbettzimmer mit Stationsarztbetreuung.
 
Zahnschutz:
Übernimmt die Kosten für Behandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Wahlmöglichkeit: Höhe der Erstattung - z.B. volle Erstattung bei Zahnersatz, 80 oder nur 50 Prozent.
 
Krankentagegeld:
Ersetzt den Lohn bei Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit. Es darf aber das Nettoeinkommen des Versicherten (Faustregel: plus 15 Euro am Tag für Sozialversicherungsbeiträge) nicht übersteigen und endet, sobald der Versichete in den Ruhestand geht. Wahlmöglichkeiten: Zahlungsbeginn (Selbständige: frühestens ab dem 4. Krankheitstag, Arbeitnehmer: ab Ende der Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber, meist handelt es sich um den 43. Tag)
 
Alle 4 Bausteine gehören in jedes private Schutzpaket. Während der Kunde die ersten 3 jedoch allesamt bei einer Gesellschaft abschließen muß, kann er das Tagegeld auch anderswo zukaufen. Neben den Baukastenofferten, etablierte sich eine 2. Tarifart: der Kompakttarif. Eine solche Police ist als Paketlösung konzipiert, umfaßt nur bestimmte Leistungen und läßt dem Kunden daher wenig Spielraum.
 
Die Vorteile der privaten Krankenversicherung im Überblick:
 
- Freie Arztwahl, auch Heilpraktiker
- Volle Kostenerstattung bei Medikamenten, vertraglichen Hilfs- und Heilmitteln
- Freie Krankenhauswahl
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- Unterbringung im Krankenhaus nach Vereinbarung
- Tagegeld nach Vereinbarung zeitlich unbegrenzt
- Beitragsberechnung pro Person und nach Alter und Geschlecht
- Beitragsrückerstattung möglich
- Versicherungsschutz nach Vereinbarung
- Europa- bzw. Weltdeckung
- Arbeitgeberzuschuß (50 % auf alle vereinbarten Leistungen bis zum Höchstbetrag)
 
Private Zusatzversicherung
 
Die meisten Bundesbürger sind Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen und müssen im Service der Kliniken und Ärzte hinter den Privatversicherten zurückstehen. Werden Sie einmal krank, leistet Ihre Krankenkasse im Rahmen des für alle gesetzlich Versicherten gleichen Grundschutzes. Allerdings können Sie dieses Weniger durch den Abschluß einer privaten Zusatzversicherung wettmachen.
 
Eine Auswahl möglicher Krankenzusatzversicherungen:
 
Krankenhaus-Ergänzung Freie Wahl von: Arzt (z.B. Chefarzt), Krankenhaus, Ein- oder Zweibettzimmer, Besuchszeiten.
 
Krankenhaustagegeld Steuerfreie Zahlung pro Tag, auch für Sonn- u. Feiertage, bei stationärer Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen und Entbindung.
 
Krankentagegeld Arbeitnehmer erhalten zunächst Lohn-/Gehaltszahlung und später Krankengeld von der Krankenkasse. Krankentagegeld wird gezahlt bei völliger Arbeitsunfähigkeit als Entschädigung für Verdienstausfall. Lt. Verbraucher-Zentrale: „Wichtig für Selbstständige und gut verdienende Arbeitnehmer“.
 
Krankheitskosten Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse: z.B. Erstattung der Aufwendungen für Heilmittel, Brillen u. Kontaktlinsen, Zahnersatz, Heilpraktiker, etc.
 
Auslandsreisekranken-versicherung Schutz im Ausland bei unvorhergesehenen Versicherungsfällen wie Krankheit, Unfall und Tod. Achtung: Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur bei Krankheitsfällen in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ausländische Ärzte brauchen sich bei der Abrechnung nicht an der deutschen Gebührenordnung zu orientieren. Das kann zu erheblichen Zuzahlungen führen. Ebenso ist ein eventuell medizinisch notwendiger Rücktransport nicht versichert. Besonders in Italien sind bei weitem nicht alle Ärzte bei dem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen. In Österreich muß zumindest in manchen Bundesländern (z.B. Salzburg, Steiermark, Tirol) damit gerechnet werden, daß die Behandlung von Urlaubsgästen auf Krankenschein von vielen Ärzten abgelehnt wird. Einige Länder haben eine Selbstbeteiligung des Versicherten an den Krankheitskosten. In allen vorstehend nicht genannten Ländern besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Arzt- und Krankenhaus-Rechnungen werden aufgrund des Gesundheits-Reformgesetzes nicht mehr von den Krankenkassen erstattet. Eine finanzielle Vorsorge für den Krankheitsfall ist in diesen anderen Ländern nur über eine private Krankenversicherung für Auslandreisen möglich. Dies gilt natürlich auch für kurzfristige Reisen. Sozialversicherungsabkommen bestehen mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Sozialversicherungsabkommen bestehen außerdem mit: Rest-Jugoslawien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Rumänien, Tunesien und Türkei. Außerdem Schweiz (aber nur bei stationärer Behandlung).
 
Pflegeergänzung Nur die wenigsten können sich einen Platz im Heim leisten. Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse: z.B. Pflegetagegeld, Erstattung der pflegebedingten Aufwendungen.
 
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